Deine Aufgaben
Zu Deinen Aufgaben gehören die Behandlung, Versorgung, Beaufsichtigung und Betreuung der inhaftierten Erwachsenen. Du überwachst die Einhaltung von Sicherheits- und Verhaltensvorschriften und kümmerst Dich darum, dass die Gefangenen verantwortungsbewusst und geordnet zusammenleben. Du unterhältst Dich, hörst zu und motivierst jeden Einzelnen und jede Einzelne, die individuellen Vollzugsziele zu erreichen. Der Allgemeine Vollzugsdienst übernimmt damit eine verantwortungsvolle Aufgabe in einem innovativen Umfeld von hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung.
Unsere Anforderungen
Folgende Voraussetzungen solltest Du erfüllen:
- Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss (bei Hauptschulabschluss zusätzlich erforderlich: abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis)
- zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 18 Jahre und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt; als Mensch mit Schwerbehinderung oder gleichgestellte Person (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 43 Jahre alt,
- Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
- Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes,
- charakterliche, geistige und körperliche Eignung für die Laufbahn sowie
- Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht.
Dein Berufseinstieg
Feste Einstellungstermine bestehen nicht. Deine Einstellung in den Allgemeinen Vollzugsdienst erfolgt in der Regel im Tarifbeschäftigungsverhältnis. Du hast so die Möglichkeit, schon einmal Berufserfahrung im Justizvollzug zu sammeln. Im Anschluss an das Beschäftigungsverhältnis startest Du regelmäßig innerhalb von 3 Jahren Deine Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Das verdienst DU
Bevor Du mit der Ausbildung zur Beamtin bzw. zum Beamten im Allgemeinen Vollzugsdienst startest, wirst Du zunächst einige Zeit im Tarifverhältnis angestellt. Innerhalb von 3 Jahren startet dann Deine Ausbildung.
Vor der Ausbildung:
Dein monatliches Einstiegsgehalt beträgt je nach beruflicher Vorerfahrung ca. 2.949,00 € - 3.579,00 € brutto (Entgeltgruppe 4 TV-L; Stand 2026). Nach einer Einweisungszeit von 3 bis 6 Monaten erhöht sich Dein Gehalt je nach beruflicher Vorerfahrung auf ca.3.186,00 € - 3.863,00 € brutto (Entgeltgruppe 6 TV-L; Stand 2026).
Weitere Informationen findest Du in der Entgelttabelle für Tarifbeschäftigte
Während der Ausbildung:
Während der Ausbildung erhältst Du ein monatliches Bruttogehalt von ca. 2.820,00 € (Stand 2026), i. d. R. zuzüglich einer allgemeinen Stellenzulage von bis zu 133,75 € und eines Dienstkleidungszuschusses von zzt. 35,00 € im Monat. Dies entspricht den Anwärterbezügen nach dem Landesbesoldungsgesetz und einem aktuell gewährten monatlichen Sonderzuschlag in Höhe von 70 %.
Nach der Ausbildung:
Als Beamtin bzw. Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst erhältst Du je nach beruflicher Vorerfahrung ein monatliches Einstiegsgehalt von mindestens ca. 3.215,00 € brutto (Besoldungsgruppe A 7; Stand 2026).
Übrigens: Als Beamtin bzw. Beamter profitierst Du von geringeren Abgaben!
Zu Deinem Monatsgehalt kommen ggf. noch vermögenswirksame Leistungen sowie (Familien-)Zuschläge. Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Zuschüsse vom Arbeitgeber, die Du in einer Anlageform Deiner Wahl (z.B. Bausparvertrag oder Fondssparplan) ansparen kannst. Der Familienzuschlag wird zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt. Seine Höhe richtet sich überwiegend nach dem Familienstand und der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder.
So kann sich Dein Gehalt zusätzlich um mehrere hundert Euro erhöhen. Konkrete Fallbeispiele dazu findest Du hier.
Mehr Informationen zu den Besoldungsgruppen findest Du in der Landesbesoldungstabelle
Hinweis: Die Gehaltsangaben sind ohne Gewähr und stellen eine rechtsunverbindliche Orientierungshilfe dar. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus den Angaben nicht ableiten.
Oberhausener Str. 30
40472 Ratingen
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