Ohne Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger würden die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugseinrichtungen in unserem Land nicht funktionieren. Sie sind hauptsächlich bei den Amts- und Landgerichten und Staatsanwaltschaften tätig – aber nicht nur. Zahlreiche weitere Einsatzmöglichkeiten bieten sich zum Beispiel in Ministerien, im Justizvollzug sowie bei Arbeits- und Verwaltungsgerichten.
Der Beruf des Rechtspflegers ist etwas ganz Besonderes – auch im europäischen Vergleich. Denn Rechtspfleger sind bei ihren Entscheidungen nicht an Weisungen von Vorgesetzten, sondern nur an Recht und Gesetz gebunden. Sie entscheiden wie ein Richter unabhängig und eigenverantwortlich (sachliche Unabhängigkeit). Diese Weisungsfreiheit macht den Beruf besonders attraktiv und gleichzeitig besonders verantwortungsvoll.
Das vielseitige Arbeitsfeld eines/einer Rechtspflegers/Rechtspflegerin:
- Zwangsversteigerungen und andere Zwangsvollstreckungen
Manche Menschen zahlen ihre Schulden nicht, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Rechtspfleger sorgen dafür, dass die Gläubiger zu ihrem Geld kommen, indem sie zum Beispiel das Haus des Schuldners versteigern oder sein Arbeitseinkommen bzw. das Kontoguthaben pfänden. - Nachlassangelegenheiten
Nach dem Tod eines Menschen prüfen Rechtspfleger, wer die Erben sind und stellen entsprechende Nachweise aus. Damit sorgen sie für die Durchsetzung des letzten Willens von Verstorbenen. - Grundbuchangelegenheiten
In den Grundbüchern sind alle Grundstücke mit ihrem Eigentümer und möglichen Belastungen (z.B. Hypotheken) dokumentiert. Rechtspfleger entscheiden über Eintragungen in das Grundbuch und sorgen damit für Rechtssicherheit. - Insolvenzverfahren
Ist ein Unternehmen überschuldet oder zahlungsunfähig, wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, das anschließend vom Rechtspfleger geführt wird. Er leitet die Gläubigerversammlungen und sorgt für eine gerechte Verteilung des vorhandenen Vermögens. - Rechtsantragstelle
Rechtspfleger nehmen Anträge von rechtsuchenden Bürgern entgegen und unterstützen sie beim Umgang mit den Gerichten. - Vollstreckung von Freiheitsstrafen
Rechtspfleger setzen durch, dass verurteilte Straftäter ihre Gefängnisstrafe antreten und stellen sicher, dass Gefangene nach Verbüßung der Strafe wieder entlassen werden. - u.v.m.
Mirjam Reith
Olgastraße 2
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