Rechtspfleger arbeiten im Herzen des Rechtssystems. Sie schützen die Rechte von Menschen mit Betreuungsbedarf, indem sie deren Betreuer kontrollieren. Sie sorgen mit Zwangsvollstreckungen dafür, dass Gläubiger zu ihrem Geld kommen. Sie regeln Nachlassangelegenheiten, vollstrecken Freiheitsstrafen oder sorgen mit Eintragungen in das Handels- oder Vereinsregister für klare Verhältnisse. Mit ihren unabhängigen Entscheidungen wirken sie direkt auf das Leben der Menschen im Land – und leisten einen unverzichtbaren Beitrag für ein gerechtes Miteinander.
Für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist jeder Tag ein Tag der Entscheidung. Wie Richter sind sie allein dem Gesetz verpflichtet und agieren ansonsten vollkommen unabhängig. Rechtspfleger haben Aufgabenbereiche, in denen sie eigenverantwortlich urteilen – zum Beispiel bei Zwangsversteigerungen, in Nachlassangelegenheiten oder bei der Vollstreckung von Freiheitsstrafen.
Das duale Studium an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen beginnt jährlich am 1. September und dauert insgesamt drei Jahre. Es startet mit zwei Einführungstagen an einem Gericht, gefolgt von einem ersten zwölfmonatigen Studienabschnitt an der Hochschule. Dabei werden grundlegende Kenntnisse in verschiedenen Rechtsgebieten vermittelt.
Daran schließt eine zwölfmonatige praktische Ausbildungsphase bei Gerichten und Staatsanwaltschaften an – möglichst nahe am Wohnort. Eine Übersicht der möglichen Einsatzorte bietet eine Karte auf der Website der Hochschule.
Im dritten Jahr folgt ein weiterer zwölfmonatiger Studienabschnitt, in dem das erworbene Wissen vertieft wird. Daraufhin beginnt der verlängerte Vorbereitungsdienst, der bis zur mündlichen Prüfung im Laufe des Monats Oktober andauert und den Übergang in den Beruf vorbereitet.
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