Oberlandesgericht Koblenz
Impressum des Anbieters
- Oberlandesgericht Koblenz
- Stresemannstraße 1
- 56068 Koblenz
- Telefon: +49 261 1022553
Kennzahlen
- 3000Mitarbeiter im Bezirk des Oberlandesgerichts
Impressionen
Benefits
- Weiterbildung
- Flexible Arbeitszeit
- Homeoffice
Schlagworte
- Recht
- Justiz
- öffentlicher Dienst
- Beamtentum
- Sachliche Unabhängigkeit
- Rechtsprechung
Über uns
Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) steht seit mehr als 75 Jahren an der Spitze der Justiz in Rheinland-Pfalz und überprüft Entscheidungen der Amts- und Landgerichte. Der Bezirk des OLG umfasst Regionen wie die Eifel, den Westerwald, das Mittelrheintal, den Hunsrück und Rheinhessen. Mit 31 Amtsgerichten und vier Landgerichten bietet das OLG Arbeitsplätze für rund 520 Richterinnen und Richter, 500 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, 2.000 weitere Beamtinnen und Beamte sowie Justizbeschäftigte.
Neben der klassischen Richterlaufbahn bietet das OLG Koblenz spannende Karrierewege, wie eine Ausbildung zur Justizfachwirtin bzw. zum Justizfachwirt oder ein Studium zur Diplom-Rechtspflegerin bzw. zum Diplom-Rechtspfleger.
Duales Studium zur/zum Rechtspfleger oder Ausbildung zum/zur Justizfachwirt/in
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind als Fachjuristen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig.Sie nehmen Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. D.h. ihre Stellung ist insoweit mit der der Richterinnen und Richter vergleichbar. Auch sie sind bei ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen gebunden. Ihre Entscheidungen sind ausschließlich im Rechtsmittelverfahren überprüfbar. Diese sachliche Unabhängigkeit unterscheidet die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger von anderen Beamten. Der Aufgabenbereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist breit gefächert und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege z.B.:
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Entscheidungen in Grundbuchsachen (z.B. Eintragung von Eigentumswechseln oder Hypotheken und Grundschulden)
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Entscheidung Eintragungen in Registersachen (Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts-, Vereinsregister)
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Erteilung von familienrechtlichen oder betreuungsgerichtlichen Genehmigungen
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Testamentseröffnungen und Erteilung von Erbscheinen
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Kostenfestsetzungen
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Bearbeitung der Insolvenzverfahren oder Durchführung von Zwangsversteigerungsterminen
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Vollstreckung von Geld- und Haftstrafen bei den Staatsanwaltschaften
Justizfachwirtinnen und -fachwirte sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Sie sind erster Ansprechpartner für das rechtsuchende Publikum. In ihrem Tätigkeitsbereich tragen Sie wesentlich zur Rechtsgewährung für die Bevölkerung bei. Aufgaben sind z.B.:
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Verwaltung der »Serviceeinheiten«, d.h. insbesondere die Verwaltung der Akten, Bearbeitung des Posteingangs und Postausgangs, Fristenkontrolle und Fristenüberwachung, der Umgang mit Publikum sowie die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen
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Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen
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Ladung der Parteien, Zeugen und Sachverständigen zu Terminen
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Erteilung von Grundbuchabschriften, Gewährung der Grundbucheinsicht
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Führung der Ermittlungs- und Vollstreckungsregistern bei den Staatsanwaltschaften
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Berechnung der Gerichtskosten in fast allen Rechtsgebieten
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die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle
Der Aufgabenbereich von Justizfachwirtinnen und -fachwirten umfasst dabei auch Tätigkeiten, die weit reichende eigene Entscheidungen und eine selbständige Sachbearbeitung erfordern. Dazu gehören z.B. die Berechnung und Festsetzung der Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, die Berechnung und Einziehung von Gerichtskosten sowie die Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen.
Einstellungsvoraussetzung
In den Vorbereitungsdienst für das duale Studium zum Rechtspfleger/ zur Rechtpsflegerin kann eingestellt werden, wer
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die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt. Dazu zählt u.a., dass die Bewerberin oder der Bewerber die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz besitzen muss. Für die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ist die deutsche Staatsangehörigkeit erforderlich.
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die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist.
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das 40. Lebensjahr, im Fall der Schwerbehinderung das 43. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat. Die Altersgrenze gilt nicht für Inhaberinnen und Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins und für Fälle, in denen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
In den Vorbereitungsdienst für die Ausbildung zum Justizfachwirt/ zur Justizfachwirtin kann eingestellt werden, wer
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die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt
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als Bildungsvoraussetzung über a) den qualifizierten Sekundarabschluss I oder b) die Qualifikation der Berufsreife und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder c) die Qualifikation der Berufsreife und eine abgeschlosssene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis verfügt und
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Grundkenntnisse in der elektronischen Daten- und Informationsverarbeitung sowie hinreichende Kenntnisse und Fertigkeiten im Tastschreiben besitzt. Der Nachweis über das Tastschreiben kann noch während der Ausbildung vorgelegt werden.